Nutzenbewertung von Obinutuzumab bei der CLL
Die frühe Nutzenbewertung von Obinutuzumab ist die erste in einer ganzen Reihe von Verfahren zu neuen Medikamenten in der Behandlung von Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL). Obinutuzumab ist ein neuer Anti-CD20-Antikörper. Er ist zugelassen in Kombination mit Chlorambucil zur Erstlinientherapie der CLL bei erwachsenen Patienten, die aufgrund von Begleiterkrankungen für eine Therapie mit einer vollständigen Dosis von Fludarabin nicht geeignet sind. Obinutuzumab hat den Status eines Orphan Drug. Der Bericht zum Zusatznutzen wurde vom G-BA erstellt. Der pharmazeutische Unternehmer sieht aufgrund des positiven Einflusses auf Morbiditätsfaktoren einen erheblichen Zusatznutzen, beim Einfluss auf die Mortalität einen mindestens beträchtlichen Zusatznutzen. Unsere Anmerkungen sind:
- Für diese Nutzenbewertung liegen Ergebnisse einer großen, dreiarmigen, multizentrischen Studie (CLL11) vor. Die Zulassungsstudie wurde unter Federführung der Deutschen CLL Studiengruppe durchgeführt. Deshalb erübrigt sich hier erfreulicherweise die Überprüfung einer Übertragbarkeit der Studiensituation auf die deutsche Behandlungsrealität.
- Der G-BA hat keine zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. In der realen Behandlungssituation ist Obinutuzumab gegenüber anderen Anti-CD20-Antikörpern zu vergleichen. Die Zulassungsstudie vergleicht Obinutuzumab/Chlorambucil versus Rituximab/Chlorambucil. Im dritten Studienarm enthielten die Patienten eine Chlorambucil-Monotherapie.
- Obinutuzumab/Chlorambucil führte im Vergleich zu Rituximab/Chlorambucil zu einer höheren Rate hämatologischer Remissionen, zu einer höheren Rate kompletter Remissionen, zu einer höheren Rate von Patienten ohne Nachweis minimaler residualer Resterkrankung und zu einer Verlängerung des progressionsfreien Überlebens. Die Gesamtüberlebenszeit war nicht signifikant verlängert.
- Die Zeit bis zum erneuten Auftreten von B-Symptomen war unter Obinutuzumab/Chlorambucil gegenüber Rituximab/Chlorambucil verlängert. Die Remissionsrate der B-Symptomatik und die mittels EORTC QLQ-C30 erhobene Lebensqualität waren in den Behandlungsarmen nicht unterschiedlich.
- Die Nebenwirkungen von Obinutuzumab sind Substanzklasseneffekte. Sie sind in erfahrenen Händen gut beherrschbar und können durch supportive Medikation bzw. Modifikation der Eingangsdosierung teilweise verhindert werden.
- Daten zum Vergleich von Obinutuzumab mit Antikörper- und anderen Chemotherapiekombinationen liegen bisher nicht vor.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.