Nintedanib in der Zweitlinie des metastasierten Adenokarzinoms der Lunge – Stellungnahme der DGHO

29.04.2015

Die frühe Nutzenbewertung von Nintedanib ist das dritte Verfahren zu neuen Medikamenten in der Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem, nichtkleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC).

Nintedanib ist ein oraler Kinase-Inhibitor. Er ist in der Onkologie zugelassen zur Zweitlinientherapie in Kombination mit Docetaxel bei Patienten mit fortgeschrittenem oder metastasiertem Adenokarzinom der Lunge. Der G-BA hat mehrere Subgruppen und Vergleichstherapien festgelegt:


Der pharmazeutische Unternehmer (pU) wählte Docetaxel als Vergleichstherapie. Er beantragt einen beträchtlichen Zusatznutzen. Der IQWiG Bericht sieht den Hinweis auf geringen Zusatznutzen bei Patienten ohne Hirnmetastasen und den Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen als die Vergleichstherapie, d. h. für einen Schaden, bei Patienten mit Hirnmetastasen. Unsere Anmerkungen sind:

  • Für diese Nutzenbewertung liegen Ergebnisse einer großen, randomisierten, Placebo-kontrollierten Studie bei Patienten mit NSCLC vor, aus der die Patienten mit Adenokarzinom getrennt ausgewertet wurden. Die Zulassungsstudie wurde unter deutscher Leitung durchgeführt. 

  • Docetaxel ist als zweckmäßige Vergleichstherapie für Patienten ohne aktivierende EGFR- oder ALK-Mutationen geeignet. Für Patienten mit diesen Mutationen empfehlen wir bei gutem Allgemeinzustand in der Zweitlinientherapie weder Doxetaxel noch Nintedanib. 

  • Die Behandlungsmöglichkeiten in der Zweitlinientherapie von Patienten mit fortgeschrittenem Adenokarzinom der Lunge sind sehr begrenzt. Die Verlängerung der mittleren Überlebenszeit um 2,3 Monate durch Docetaxel + Nintedanib ist ein Fortschritt. Der Einfluss von Nintedanib auf die klinische Symptomatik ist gering.

  • Hauptnebenwirkung ist Diarrhoe, sie ist beherrschbar. Andere Nebenwirkungen wie die Erhöhung der Leberwerte sind transient.

  • Die Beobachtung eines möglicherweise schlechteren klinischen Verlaufs von Patienten mit Hirnmetastasen unter Therapie mit Nintedanib ähnelt früheren Berichten über mögliche Blutungskomplikationen bei Einsatz antiangiogener Therapie. Diese Befürchtungen wurden später nicht bestätigt, die EMA hat die Zulassung für Bevacizumab entsprechend korrigiert. Die Patientenzahlen (7,4% der Gesamtpopulation) in der Zulassungsstudie für Nintedanib sind zu klein für definitive Aussagen, weder in Leitlinien noch in Nutzenbewertungen. 

Nintedanib DGHO Stellungnahme 20150422