Stammzelltransplantation beim Multiplen Myelom – Richtlinien und Studie des G-BA
01.08.2016
Der G-BA hat mit Datum vom 4. Juli folgende Änderungen bei der Bewertung der Stammzelltransplantation bei Patienten mit Multiplem Myelom vorgeschlagen:
- Aussetzung der Bewertung des Verfahrens (bis 30. Juni 2022)
- autologe Mehrfachtransplantation bei Multiplem Myelom
Die bisher vorliegenden Daten sind nicht ausreichend für eine abschließende Bewertung und für die Erstellung einer Richtlinie. - allogene SZT bei Multiplem Myelom in der Erstlinientherapie
Auch hier sind die bisher vorliegenden Daten nicht ausreichend für eine abschließende Bewertung und für die Erstellung einer Richtlinie.
- autologe Mehrfachtransplantation bei Multiplem Myelom
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Start einer Erprobungsrichtlinie zur allogenen Stammzelltransplantation bei Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Multiplen Myelom. Diese Studie wird vom G-BA finanziert und an mindestens 20 Zentren in Deutschland durchgeführt.
Die DGHO begrüßt sowohl die Aussetzung der Bewertungsverfahren als auch die neue, unabhängig finanzierte Studie. Die DGHO war durch Mitglieder der Fachgesellschaft und durch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation e.V. (DAG-KBT) intensiv an den Beratungen zur Änderung der Bewertungen und zur Konzeption der Erprobungsrichtlinie beteiligt.