Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung – EAMIV
20.11.2018
Mehr Transparenz, aber Schwachstellen und Lücken
Nach langer Vorbereitungszeit wurde jetzt der Referentenentwurf für die im GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) seit Mai 2017 vorgesehene, elektronische Information von Ärzten über Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel vorgelegt. Der Entwurf nimmt viele Forderungen der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften auf. Die Anmerkungen der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) sind:
- Die Mehrzahl der für die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften wichtigen Themen wird im jetzigen Referentenentwurf aufgegriffen.
- Einige, zusätzliche Informationen wie die Begründung des Nicht-Zustande-Kommens eines Beschlusses sind sinnvoll.
- Neu ist die Auflistung der Jahrestherapiekosten des neuen Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese Angaben sind volatil und wenig zuverlässig.
- Es fehlen:
- Bezug zum Therapiekontext
- Informationen zur Aussagesicherheit
- Beschreibung der möglichen Inhalte weiterer Informationen
- Verpflichtende Schnittstellen zu Krankenhausinformationssystemen
Die Defizite schmälern den Nutzen dieses Arztinformationssystems.