Bundestag verabschiedet Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

11.06.2019

Der Bundestag hat am 6. Juni 2019 in 2. und 3. Lesung das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) verabschiedet.

Es enthält u. a. Regelungen zu diesen Themen:

  • Informationspflicht beim Rückruf von Arzneimitteln
  • häufigere, unangemeldete Inspektionen von Apotheken
  • frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel (Vergleichstherapie, Quantifizierung)
  • Dokumentation des Krankheitsverlaufs bei Verordnung seltener Arzneimittel
  • Austausch von Originalpräparaten durch Biosimilars
  • Neuordnung der Abgabe von Hämophilie-Präparaten

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.