Versorgungsengpass bei Ranitidin – Empfehlungen der DGHO

11.10.2019

Ranitidin wird in der Onkologie vor allem als Prämedikation vor medikamentöser Tumortherapie eingesetzt. Ziel ist die Prophylaxe von Hypersensitivitätsreaktionen. Ranitidin wird explizit in den Fachinformationen von Cabazitaxel, Elotuzumab und lösungsmittelhaltigem Paclitaxel aufgeführt.
Nach dem Nachweis des potenziell human karzinogenen N-Nitrosodimethylamin (NDMA) hat die EMA im September 2019 ein Verfahren zur Überprüfung ranitidinhaltiger Präparate eingeleitet.
Der dadurch entstandene Versorgungspass und das ungeklärte Risiko der Kanzerogenität sind Anlass zu diesen Empfehlungen zum aktuellen Einsatz von Ranitidin in der Prämedikation:

1. Verzicht auf Ranitidin
Die Evidenz für den Einsatz von H2-Rezeptor-Antagonisten als Prämedikation in der medikamentösen Tumortherapie ist dünn. Wir empfehlen allen Onkologen, ihre Therapieschemata kritisch auf den Einsatz von Ranitidin durchzusehen und beim Fehlen belastbarer Evidenz für die jeweilige Indikation auf diese Prämedikation zu verzichten.

2. Ersatz von Ranitidin durch Famotidin
Eine besondere Situation sind Arzneimittel, bei denen der Einsatz von H2-Rezeptor-Antagonisten Bestandteil der Fachinformation ist. Hier besteht die Möglichkeit des Ersatzes von Ranitidin durch Famotidin. Das trifft auch auf das Management von Hypersensitivitätsreaktionen zu, allerdings steht Famotidin nicht für intravenöse Injektionen zur Verfügung.

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