COVID-19 Schutzimpfung: Höchste Priorität für Personal in der Onkologie und der Transplantationsmedizin

20.12.2020
In der jetzt veröffentlichten Rechtsverordnung zur Priorisierung bei der COVID-19 Schutzimpfung steht das Personal der Onkologie und der Transplantationsmedizin an erster Stelle.

Der Text lautet:

„Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.“

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)
des Bundesgesundheitsministeriums