COVID-19 Schutzimpfung: Höchste Priorität für Personal in der Onkologie und der Transplantationsmedizin
20.12.2020
In der jetzt veröffentlichten Rechtsverordnung zur Priorisierung bei der COVID-19 Schutzimpfung steht das Personal der Onkologie und der Transplantationsmedizin an erster Stelle.
Der Text lautet:
„Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.“