Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei-, Samenzellen o. Keimzellgewebe verabschiedet

22.07.2020

Unsere Stiftung für Junge Erwachsene mit Krebs, an vorderster Front Prof. Dr. Mathias Freund, hat in den letzten Jahren intensiv für die Kostenübernahme von Maßnahmen zum Fertilitätserhalt bei jungen Erwachsenen mit Krebs gekämpft. Unterstützt von zahlreichen Fachgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften hat der Gesetzgeber das Problem erkannt und neue gesetzliche Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom Mai 2019 verabschiedet. Am 16. Juli hat der G-BA die für die Umsetzung erforderliche Richtlinie verabschiedet und gestern veröffentlicht, https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4393/2020-07-16_Kryo-RL_Erstfassung.pdf. Viele, von der DGHO für die Fachgesellschaften und zusammen mit der Stiftung vorgeschlagene Änderungen der vorherigen Richtlinienentwürfe wurden konstruktiv übernommen.

Alle Probleme sind damit nicht gelöst, auch nicht alle Wünsche erfüllt. Insbesondere die Integration zukunftsweisender Formen der Nutzung von Keimzellgewebe bleibt eine Herausforderung.