Bundestag beschließt Regelungen zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen
14.02.2020
Gesetz greift Forderungen der DGHO auf
Der Bundestag hat am 13. Februar 2020 in 2. und 3. Lesung das „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) beschlossen. Im Gesetz sind mehrere wichtige Punkte enthalten, die die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. vor dem Hintergrund der in letzten Jahren immer wieder auftretenden Lieferengpässe wiederholt gefordert hat. Von den Engpässen waren insbesondere Krebspatienten betroffen.
Zu den neuen Regelungen gehören u. a.
- Meldepflicht: Pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen sind verpflichtet, alle Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln an das Bundesinstitut für Arzneimittel für Medizinprodukte (BfArM)zu melden. Dadurch kann die Versorgungslage besser eingeschätzt und angemessen reagiert werden.
- Lagerhaltung: Durch das GKV-FKG werden Bundesoberbehörden in die Lage versetzt, pharmazeutischen Unternehmen und Arzneimittelgroßhandlungen Vorgaben für die Lagerhaltung von versorgungskritischen Arzneimitteln zu erteilen.
- Beirat: Durch die Implementierung eines Beirats beim BfArM wird der im Rahmen des Pharmadialogs ins Leben gerufene Jour Fixe institutionalisiert. Die DGHO vertritt die Arbeitsgemeinschaften der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften im Beirat.
Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sind geeignet, Lieferengpässe zu vermeiden oder so zu managen, dass kritische Versorgungsengpässe nicht auftreten.