Deutscher Ärztetag streicht Verbot der Suizidhilfe aus (Muster-)Berufsordnung

10.05.2021

Der 124. Deutsche Ärztetag hat am 5. Mai 2021 das Verbot der ärztlichen assistierten Selbsttötung aus der (Muster-)Berufsordnung gestrichen. Das im Jahr 2011 aufgenommene Verbot wurde in den folgenden Jahren von einem Teil der Landesärztekammern berufsrechtlich wirksam in die jeweiligen Berufsordnungen aufgenommen, während sich andere Landesärztekammern gegen eine entsprechende Änderung ihrer Berufsordnung entschieden.

Im Mittelpunkt der ausführlichen Aussprache der Delegierten vor der Entscheidung im Rahmen des Deutschen Ärztetags stand die Frage nach der angemessenen ärztlichen Rolle im Umgang mit Anfragen zur assistierten Selbsttötung. In den teilweise auch persönlich gehaltenen Beiträgen zeigte sich ein breites Spektrum an Positionen. Die Delegierten stimmten einer Streichung eines Verbotes in der (Muster-)Berufsordnung – auch angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des § 217 StGB aus dem Jahr 2020 – mit großer Mehrheit zu.

Die DGHO hatte sich bereits vor dem Deutschen Ärztetag mittels einer Umfrage unter ihren Mitgliedern sowie im Rahmen mehrerer Veranstaltungen mit der Thematik befasst. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass die Assistenz zur Selbsttötung in der Onkologie sehr selten ist, die Mehrheit der 745 Befragten allerdings wenigstens einmal von Patient*innen auf das Thema angesprochen wurde. Eine Minderheit der Befragten unterstützte das bisher geltende berufsrechtliche Verbot.