Kosten für fertilitätsprotektive Maßnahmen werden jetzt von Krankenkassen übernommen
24.06.2021
Ab dem 1. Juli 2021 werden die seit 2019 gesetzlich geregelten Maßnahmen zur Fertilitätsprotektion bei jungen Krebspatient*innen von den Krankenkassen übernommen.
Die Maßnahmen beinhalten u. a. die Entnahme von Ei- und Samenzellen, die Kryokonservierung, ggf. die hormonelle Stimulation, und die Lagerungskosten. Der Weg war lang und holprig.
Unser Dank gilt insbesondere der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und dem nicht nachlassenden Engagement von Prof. Dr. M. Freund, aber auch einem sehr breiten Bündnis wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften, der Patientenselbsthilfe und allen anderen Unterstützern.
Zum Beschluss