Richtlinie Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen in Kraft
25.01.2021
Mit Datum vom 19. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Gemeinsamen Bundesausschuss mitgeteilt, dass es keine rechtliche Beanstandung des Beschlusses vom 17. Dezember 2020 zur Richtlinie „Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie (Kryo-RL)“, https://www.g-ba.de/beschluesse/4393/ hat.
Das ist ein großer Schritt bei diesem wichtigen Thema. Jetzt ist es Aufgabe des Bewertungsausschusses, die Vergütung festzulegen, damit die Kostenübernahme durch die Krankenkassen verbindlich ist.