GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat Einfluss auf die Hämatologie / Onkologie
08.11.2022
Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird ein Defizit von 17-22 Mrd. € prognostiziert. Mit dem GKV-FinStG hat der Deutsche Bundestag ein breites Maßnahmenpaket zur Kompensation beschlossen.
Die Eckpunkte sind:
- Erhöhung des Bundeszuschusses für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von 14,5 auf 16,5 Mrd. Euro
- Begrenzung des Anstiegs von GKV-Verwaltungskosten auf 3 Prozent
- Anstieg des Zusatzbeitrags für 2023 um 0,3 Prozent auf dann 1,6 Prozent
- Anstieg des Herstellerabschlags für Fertigarzneimittel von sieben auf zwölf Prozent
- AMNOG
- Senkung der Erstattungsgrenze durch Preis-Mengen-Komponente
- Senkung der Erstattungsgrenze durch Begrenzung des preisrelevanten Zusatznutzens auf mindestens „beträchtlich“
- Senkung der Orphan-Drug-Umsatzschwelle von 50 auf 30 Mio. €
- Verlängerung des Arzneimittelpreismoratoriums bis Ende 2026
- Befristete Anhebung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf zwei Euro
- Deckelung der Steigerungsraten der zahnärztlichen Vergütung
- Streichung der Neupatientenpauschale, Zahlung extrabudgetärer Zuschläge bei Terminen für Hausärzte und Terminservicestellen
- Bereinigung der aus den DRGs ausgegliederten Pflegekosten.
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