Markteintritt von Lenalidomid-Generika und 20. AMVV-Änderungsverordnung - Ausfüllen des T-Rezeptes
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Markteintritt von Lenalidomid-Generika erfolgt etwas schneller als erwartet. Dadurch entsteht kurzfristig eine juristische Lücke, weil die neuen T-Rezepte noch nicht im Verkehr sind. Konkret geht es darum, dass im zweiten Pflichtfeld des jetzigen T-Rezept-Formulars die Aushändigung der „aktuellen Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels“ festgeschrieben ist. Das geht selbstverständlich nicht, wenn jetzt der Apotheker das Präparat auswählt. Also muss dieser Satzteil „ ...sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels..." händisch im zweiten Pflichtfeld gestrichen werden, wenn der Austausch des Lenalidomid-Präparates nach der Aut-idem-Regelung ermöglicht werden soll.
Die Ärztin/der Arzt hat den Patient*innen auf Grund der geänderten Rechtsgrundlage nur noch das notwendige medizinische Informationsmaterial gemäß der Fachinformation auszuhändigen, jedoch nicht mehr die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels.
BfArM und BMG haben alle Landesärzte- und -apothekerkammern über die Änderungen informiert, siehe Anhänge.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
DGHO Vorstand
Medizinischer Leiter der DGHO
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