Neue Mindestmengenregelung für die Stammzelltransplantation

22.12.2022
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen zu den Mindestmengen bei der autologen und der allogenen Stammzelltransplantation (TX) geändert.

Diese beinhalten jetzt eine Heraufsetzung der Mindestmenge von 25 auf 40 allogene Stammzelltransplantationen pro Jahr, während keine Mindestmenge mehr für die autologen Stammzelltransplantationen vorgesehen ist. Die Publikation des Beschlusses einschl. der Tragenden Gründe steht noch aus. Bereits jetzt sorgt die Pressemitteilung für große Unruhe bei den betroffenen Kliniken. Qualitätssicherung ist auch bei der Stammzelltransplantation unverzichtbar, dieser Beschluss des G-BA ist aber problematisch.

Unsere Kritikpunkte sind:

  • Die Änderung der Mindestmengenregelung bei der allo TX von 25 auf 40 Behandlungen pro Jahr ist nicht evidenzbasiert. Eine zugrundeliegende, retrospektive Studie aus den USA mit Daten aus den Jahren 2008-2010 kann nicht auf die aktuelle Versorgung in Deutschland übertragen werden.
  • Modelle der Mindestmengenregelung z. B. aus der onkologischen Chirurgie sind nicht auf die allo TX übertragbar. Die allo TX beinhaltet u. a. die engmaschige Betreuung über die folgenden 3-6 Monate nach der Transplantation.
  • Die jetzige Regelung kann zur Schließung von bis zu 20 der bisherigen 50 Standorte in Deutschland führen. In einigen Regionen ergeben sich Fahrwege von >200 km zum nächsten Zentrum.
  • Die Entscheidung im zuständigen Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA erfolgte ohne Stellungnahmeverfahren der betroffenen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften. Hier weicht der Unterausschuss vom jetzt bewährten Verfahren anderer Ausschüsse des G-BA ab.

Wir sind im Gespräch mit der Leitung des G-BA und der Deutschen Krankenhausgesellschaft als zuständiger Organisation über die Hintergründe des Beschlusses und über konstruktive Wege der Qualitätssicherung bei der Stammzelltransplantation.

Zur Pressemitteilung des G-BA