Der Artur-Pappenheim-Preis
Paragraph 1
Aus Anlass des 100. Geburtstages von Artur Pappenheim hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie 1970 einen Preis gestiftet.
Paragraph 2
Der Preis wird jährlich verliehen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. Juli des jeweiligen Jahres. Das Preisgeld beträgt 7.500 Euro.
Paragraph 3
Die Bekanntgabe des Preisträgers und die Übergabe des Preises erfolgen auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie.
Paragraph 4
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie veröffentlicht die Ausschreibung des Preises eine ausreichende Zeit vor der Jahrestagung.
Paragraph 5
Der Preis ist für eine wissenschaftliche Arbeit bestimmt, die sich mit klinischen, experimentellen oder theoretischen Fragen der Hämatologie befasst.
Paragraph 6
Die Arbeit kann bereits publizierte Ergebnisse enthalten. Die Bewerbung wird online eingereicht. Sie kann mehrere bereits veröffentlichte Arbeiten in deutscher oder englischer Sprache enthalten, die sich mit einem Thema befassen oder in direktem thematischen Zusammenhang stehen. In diesem Falle ist eine ausführliche deutschsprachige Zusammenfassung beizufügen, welche den Stand der Forschung bei Beginn der Bearbeitung des Themas, Prinzipien der verwendeten Methoden, die wichtigsten Resultate und eine Besprechung ihrer theoretischen oder praktisch-klinischen Bedeutung enthält. Am Ende der Zusammenfassung ist in Form eines Literaturverzeichnisses anzugeben, auf welche bereits publizierten und als Sonderdruck beigefügten Arbeiten sie sich bezieht.
Paragraph 7
Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie haben das Recht, in den letzten 12 Monaten publizierte Arbeiten für die Preisverleihung zu benennen.
Paragraph 8
Der Bewerber darf am Tag des Einsendeschlusses das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Nachweis einer Elternzeit kann diese Frist um bis zu zwei Jahr erweitert werden. Sind mehrere Autoren beteiligt, so ist durch die Autorenschaft in der Zusammenfassung eindeutig zu kennzeichnen, wer sich als Preisträger bewirbt. Der Bewerbung ist eine Versicherung beizufügen, dass alle Koautoren der eingereichten Arbeiten mit der Bewerbung für den Artur-Pappenheim-Preis einverstanden sind.
Paragraph 9
Es ist zu bestätigen, dass die Arbeit nicht für einen anderen Preis eingereicht ist und bis zur Entscheidung über die Preisverleihung nicht für einen anderen Preis eingereicht wird.
Paragraph 10
Das Preisrichterkollegium besteht aus mindestens drei, vom Vorstand der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie bestellten Experten. Den Preisrichtern ist es gestattet, die Arbeiten weiteren Gutachtern zur Beurteilung vorzulegen.
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