Der Doktoranden-Förderpreis
Paragraph 1
Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie hat einen Förderpreis geschaffen, der für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der Hämatologie und Internistischen Onkologie verliehen wird, die während des Studiums der Medizin, der Pharmazie oder der Biologie oder im Rahmen einer Dissertation im Bereich der genannten Disziplinen entstanden sind.
Paragraph 2
Der Preis wird jährlich verliehen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. Juli des jeweiligen Jahres. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro.
Paragraph 3
Die Bekanntgabe des Preisträgers oder der Preisträger und die Übergabe des Preises erfolgt auf der Jahrestagung der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie.
Paragraph 4
Der Vorstand der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie veröffentlicht die Ausschreibung des Preises eine ausreichende Zeit vor der Jahrestagung.
Paragraph 5
Der Preis ist für eine deutsch- oder englischsprachige Arbeit bestimmt, die von einem Studenten einer Universität der Bundesrepublik Deutschland eingereicht wird und die sich mit klinischen, experimentellen oder theoretischen Fragen der Hämatologie und Onkologie befasst. Die Arbeit kann bereits publizierte Ergebnisse enthalten.
Paragraph 6
Bei englischsprachigem Text ist eine deutsche Zusammenfassung beizufügen. Die Arbeit wird elektronisch eingereicht.
Paragraph 7
Der Bewerber darf am Tag des Einsendeschlusses das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Nachweis einer Elternzeit kann diese Frist um bis zu zwei Jahr erweitert werden. Sind mehrere Autoren beteiligt, so ist durch die Autorenschaft in der Zusammenfassung eindeutig zu kennzeichnen, wer sich als Preisträger bewirbt. Der Bewerbung ist eine Versicherung beizufügen, dass alle Koautoren der eingereichten Arbeiten mit der Bewerbung für den Doktoranden-Förderpreis einverstanden sind.
Paragraph 8
Es ist zu bestätigen, dass die Arbeit nicht für einen anderen Preis eingereicht ist und bis zur Entscheidung über die Preisverleihung nicht für einen anderen Preis eingereicht wird.
Paragraph 9
Das Preisrichterkollegium besteht aus mindestens drei, vom Vorstand der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie bestellten Experten. Den Preisrichtern ist es gestattet, die Arbeiten weiteren Gutachtern zur Beurteilung vorzulegen.
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