Pressekonferenz: Kryokonservierung von Keimzellen als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen

11. April 2019
Einladung zur Pressekonferenz am 9. Mai 2019, 11:00 bis 12:30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Mai 2019 tritt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Mit dem Gesetz wurde u. a. eine wichtige Änderung im Sozialgesetzbuch V beschlossen. Danach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für fertilitätserhaltende Maßnahmen wie Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen bei Patientinnen und Patienten, die sich einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen. Die neue Regelung betrifft jährlich ca. 10.500 Mädchen und Frauen mit Krebsdiagnose bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und 20.400 krebserkrankte Jungen und Männer bis zum 50. Lebensjahr.

Rund 80 Prozent der in den ersten vier Lebensjahrzehnten an Krebs erkrankten Kinder und jungen Erwachsenen können heute geheilt werden. Damit rücken mögliche Langzeitfolgen der Krebserkrankung und ihrer Behandlung in den Fokus, darunter das Risiko der Unfruchtbarkeit. Bisher mussten an Krebs erkrankte junge Frauen und Männer und die Eltern erkrankter Kinder für die Finanzierung fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen selbst aufkommen. Viele der Betroffenen waren nicht in der Lage, die notwendigen Mittel von bis zu 4.300 Euro aufzubringen. Die gesetzliche Regelung macht es nun möglich, dass alle jungen Patientinnen und Patienten die Chance auf eigene Kinder erhalten.

Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) haben sich jahrelang für die Kostenübernahme fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen durch die Krankenkassen eingesetzt und die Initiative für die jetzt in Kraft tretende Gesetzesänderung betrieben.

Wir möchten Ihnen gemeinsam mit jungen Betroffenen die gesetzlichen Änderungen für Krebspatientinnen und -patienten und die Fakten zur Kryokonservierung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen vorstellen und laden Sie herzlich ein zur

Pressekonferenz
„Kryokonservierung von Keimzellen als Regelleistung
der gesetzlichen Krankenkassen: Ein Schlüsselpunkt
der ganzheitlichen Versorgung junger Krebspatienten ist erreicht!”

Donnerstag, 9. Mai 2019, 11:00 bis 12:30 Uhr
Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz
Raum 1 – 2, Schiffbauerdamm 40/ Ecke Reinhardtstraße 55, 10117 Berlin

Für Gespräche stehen Ihnen zur Verfügung:

• Junge Krebspatientinnen und -patienten
• Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der DSfjEmK
• Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Vorstand der DSfjEmK und Mitglied im Vorstand der DGHO
• Prof. Dr. med. Ariane Germeyer, Vorsitzende des Vorstands von FertiPROTEKT Netzwerk e. V.
• Prof. Dr. med. Florian Weißinger, Mitglied im Vorstand der DGHO

Nähere Informationen entnehmen Sie dem beigefügten Programm.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an k.thellmann@akzent-pr.de oder mit dem beiliegenden Antwortformular mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden. Bei Fragen oder Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an die uns unterstützende Agentur akzent, Kirsten Thellmann (0761 / 70 76 904).

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Michael Hallek
Geschäftsführender Vorsitzender DGHO 

Prof. Dr. med. Mathias Freund
Kuratoriumsvorsitzender Deutsche Stiftung
für junge Erwachsene mit Krebs

Pressemitteilung als PDF-Datei zum Downloaden: