Gesetzentwurf zur Vermeidung von Arzneimittelengpässen ohne Schutz von Krebsmedikamenten - Betroffene enttäuscht
Die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln ist besonders im letzten Jahr deutlich angestiegen, auch bei Krebsmedikamenten. Die Probleme bei Tamoxifen für die Behandlung von Brustkrebs, bei nabPaclitaxel beim Bauchspeicheldrüsenkrebs und von Calciumfolinat für die unterstützende Krebstherapie waren besonders belastend und wurden auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Betroffen waren vor allem Arzneimittel, die schon seit vielen Jahren eingesetzt werden und heute als Generika auf dem Markt verfügbar sind. Sie machen die Hälfte der aktuell in Deutschland zugelassenen Krebsmedikamente aus. Für die Verordner ist jeder Engpass zeitaufwändig, erfordert besondere Anstrengungen zur Beschaffung der Arzneimittel und bedeutet eine Belastung für das Patienten-Arzt-Verhältnis.
Darauf hatte die Gesundheitspolitik zunächst reagiert und im Dezember 2022 ein Maßnahmenpaket angekündigt, Anfang März 2023 dann im ALBVVG konkrete Schritte in einem Gesetzentwurf veröffentlicht. Er enthielt seit mehreren Jahren geforderte Maßnahmen wie verpflichtende Lagerhaltung unverzichtbarer Arzneimittel, Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen, Förderung von kurzen Lieferketten und ein Frühwarnsystem. Wären diese Regelungen früher eingeführt worden, hätte zum Beispiel der Engpass bei Tamoxifen im letzten Jahr wohl vermieden werden können!
Diese Maßnahmen sollten zunächst für die Versorgung mit Kinderarzneimitteln, mit Antibiotika und mit für die Krebstherapie erforderlichen Medikamenten gelten. Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften hatten darauf hingewiesen, dass es keine „Priorität“ für Krebspatienten gegenüber anderen lebensgefährlichen und belastenden Erkrankungen geben darf. Sie hatten jedoch die Onkologie sowie bestimmte Bereiche der Pädiatrie und der Infektiologie als „Pilotprojekt“ zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit einer kurzen Evaluierungsfrist akzeptiert.
In dem am 5. April 2023 von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgeschlagenen Entwurf für das ALBVVG fehlen die Regelungen für die Onkologie. In der Pressekonferenz fiel die Formulierung „[…] überlegen uns, das auf Onkologika auszudehnen […]“. Das hilft den Betroffenen nicht, hier wird Zeit verloren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen waren fachlich intensiv diskutiert worden. Sie betreffen weniger als 1 Prozent der Arzneimittelverordnungen, können aber Leben retten. Die Definition unverzichtbarer Arzneimittel ist insbesondere durch das in der Onkologie besonders hochwertige System von Leitlinien gut begründet und evidenzbasiert, damit auch ein gutes Modell für viele andere Erkrankungen.
Das Vorgehen des Bundesgesundheitsministers ist unverständlich. Es führt zu einem unnötigen Vertrauensverlust. Das können die Betroffenen und die Verordner nicht akzeptieren.
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