DGHO-Aufnahmeantrag

Ordentliches Mitglied der Gesellschaft kann werden, wer als Wissenschaftler oder als Arzt seinen Schwerpunkt in der Hämatologie und Onkologie hat. Außerordentliches Mitglied kann werden, wer nicht die Voraussetzungen für eine Aufnahme als ordentliches Mitglied erfüllt.


Der Gesellschaft gehören fördernde oder korrespondierende Mitglieder an. Neue fördernde oder korrespondierende Mitglieder werden nicht aufgenommen. Änderungen der satzungsgemäßen Arten einer Mitgliedschaft oder der Aufnahmevoraussetzungen haben keine Auswirkungen auf eine bereits bestehende Mitgliedschaft.

Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Zuordnung als ordentliches oder außerordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand der Gesellschaft auf Grundlage einer schriftlichen Tätigkeitsbeschreibung und eines beruflichen Lebenslaufs. Der Vorstand informiert den Antragsteller über seinen Beschluss.

Ist der Antragsteller mit der Zuordnung nicht einverstanden, kann er binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung seinen Antrag zurücknehmen oder Widerspruch gegen die Zuordnung einlegen. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über den Widerspruch gegen die Zuordnung und zugleich über die Aufnahme in die Gesellschaft.

Ist der Antragsteller mit der Zuordnung einverstanden, entscheidet eine schriftliche Umfrage bei allen Mitgliedern über die Aufnahme in die Gesellschaft, soweit binnen eines Monats nach der Aussendung der Umfrage kein Widerspruch erfolgt. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über den Widerspruch. Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der DGHO.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 190,00 EUR. Die Beitragsordnung sieht Beitragsreduzierungen des Grundbeitrages zum Beispiel für Assistenzärzte auf 80,00 EUR und für Studierende, Pflegekräfte oder Erwerbslose auf 40,00 EUR vor. Beitragsfrei sind Mitglieder, die das 67. Lebensjahr vollendet haben oder im Ruhestand sind.

 

Aufnahmeantrag PDF